Schweiz: Transit in den Süden mit ohne Schwerverkehrsabgabe

Vor dem Winterurlaub stehen diesmal ganz viele Fragezeichen. Winter oder Sommer? Schnee oder Strand? Nah oder weit? Hmm. Mittwochfrüh die Entscheidung für Portugal. Donnerstagabend Einkauf und Busbetankung. Freitagnachmittag Start. Kurz Stadtverkehr. Dann Autobahn. Der Roadtrip beginnt. Schönes Wetter. Schöner Schnee. Hätten wir nicht doch lieber…?

Schweiz: Schwerverkehrsabgabe ohne Last mit dem Wohnmobil über 3,5 Tonnen

Ach egal, jetzt geht’s nach Süden. Ohne Halt. Tee und Suppe kann mann bzw. kind auch während der Fahrt kochen. Kein Problem mit dem 24V-Tauchsieder und der großen Iso-Tasse.

Schweiz: Schwerverkehrsabgabe ohne Last mit dem Wohnmobil über 3,5 Tonnen

Schöne Strecke. Schöner Abend. Hätten wir nicht doch lieber…?

Schweiz: Schwerverkehrsabgabe ohne Last mit dem Wohnmobil über 3,5 Tonnen

Ach egal, jetzt wird nicht mehr nachgedacht. Die letzte deutsche Tankstelle ist der erste Halt. Nach dem Dilemma mit der Tankentlüftung endlich mal wieder ordentlich Diesel fassen.

Schweiz: Schwerverkehrsabgabe ohne Last mit dem Wohnmobil über 3,5 Tonnen

Wieder ab auf die Autobahn. Da fällt alles irgendwie ab. Nur wir, der Bus und die Nacht. Sowie eine Menge Zwerge. Gefällt allen. Und auch ich mag das. Mal was anderes. So wie die Schweiz statt Frankreich. Irgendwo im Handschuhfach liegt noch das Formblatt mit der schon bezahlten Schwerverkehrsabgabe. 9 Tage haben wir noch frei. Da lohnen sich die 30 Mehrkilometer von Freiburg nach Valence. Also weiter Autobahn durch die Schweiz fahren. Ohne Vignette, ohne Maut, ohne (zusätzliche) Lasten. Kurz vor Bern rechts, rechts, rechts. Und stehen. Frank und frei an einem Waldstück. Noch ein kleiner Spaziergang, ein Foto und ab ins Bett. Die Kinder schlafen da schon lange. Nach 864 km darf ich jetzt auch…

Schweiz: Schwerverkehrsabgabe ohne Last mit dem Wohnmobil über 3,5 Tonnen

Am nächsten Tag stellt sich dann die Frage mit Mautkosten oder ohne Mautkosten durch Frankreich? Also teuer und schnell oder billig und langsam?

Infos zur Schwerverkehrsabgabe in der Schweiz für Wohnmotorwagen

In der Schweiz ist eine pauschale Schwerverkehrsabgabe für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen zu entrichten. Schwere Wohnmobile und entsprechend zugelassene LKWs fallen in die Kategorie der „Wohnmotorwagen“. An der Grenze oder einigen Tankstellen gibt es dafür ein Formular der Zollverwaltung. Ein Tag kostet 3,25 Schweizer Franken. Zu bezahlen sind aber immer mindestens 25 Franken.

Die beste Wahl für die Schwerverkehrsabgabe sind also 10 Einzeltage zu je 3,25 Schweizer Franken = 32,50 CHF. Ist ein bisschen teurer als nur ein Tag zu 25 CHF, dafür gilt die Schwerverkehrsabgabe aber auch an 10 beliebig wählbaren Einzeltagen im folgenden Jahr. Die Tage muss man ganz unbürokratisch selbst von Hand eintragen.

  • Offizielle Information zur pauschalen Schwerverkehrsabgabe (PSVA) für ausländische Fahrzeuge in der Schweiz: Klick
  • Für historische Fahrzeuge gibt es irgendeine Befreiung, die Regelung dazu habe ich aber nicht gefunden.
  • Peter sei Dank kann ich ergänzen, dass die Schwerverkehrsabgabe für Veteranenfahrzeuge gemäß 641.811 Verordnung über eine leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe, Art. 3 i nicht zu entrichten ist: Klick
  • Voraussetzung für die Befreiung von der schweizerischen PSVA ist demnach ein Eintrag als historisches Fahrzeug in den Fahrzeugpapieren. Also wieder ein Argument fürs H-Kennzeichen.
  • Und kompliziert ist die Befreiung von der Schwerverkehrsabgabe wohl auch nicht: Man muss nur an der Grenze für jede Einfahrt das richtige Formblatt 56.96 für die Befreiung verlangen, ausfüllen und abstempeln lassen.
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4 Antworten

  1. Thomas sagt:

    Mein T2LN1 hat das H-Kennzeichen und ist damit „Veteranen-Fahrzeug“, damit entfällt die Schwerlastabgabe ja wie beschrieben.
    Natürlich nehme ich an, Sonder-Mautgebühren für Tunnels o.ä. sind natürlich zu berappen?

    Aber hab ich das nun richtig verstanden und man muss in diesem Fall auch für „normale“ Autobahnen keine Mautgebühr zahlen, weil über 3,5t ja nur die pauschale tägliche Schwerlastabgabe zu zahlen ist? Ich muss mir dafür aber nur das Formblatt 56.96 abstempeln lassen? Also muss ich über eine bemannte Grenze drüber?

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