Unterfahrschutz für Allrad LKW austragen lassen?

Auch Allrad LKW‘s, die zu Wohnmobilen umgebaut werden, benötigen prinzipiell einen hinteren und seitlichen Unterfahrschutz. Nun bin ich kein Jurist, habe aber (Stand 2015) einige Vorschriften und Ausnahmen als Argumentationshilfe für ein Prüfer-Gespräch zu unserem Mercedes 1124 AF gesammelt.

Seitlicher und hinterer Unterfahrschutz am Allrad Lkw

Seitlicher und hinterer Unterfahrschutz am Allrad LKW

Vorschriften für den Unterfahrschutz am Allrad LKW

Der hintere Unterfahrschutz ist laut § 32b StVZO für Fahrzeuge vorgesehen, bei denen zwischen hinterer Begrenzung und der hinteren Achse ein Abstand von mehr als einem Meter und zwischen Fahrbahn und Hauptkarosserie mehr als 55 Zentimetern liegen.  § 32b (1) StVZO lautet:

„(1) Kraftfahrzeuge, Anhänger und Fahrzeuge mit austauschbaren Ladungsträgern mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h, bei denen der Abstand von der hinteren Begrenzung bis zur letzten Hinterachse mehr als 1 000 mm beträgt und bei denen in unbeladenem Zustand entweder das hintere Fahrgestell in seiner ganzen Breite oder die Hauptteile der Karosserie eine lichte Höhe von mehr als 550 mm über der Fahrbahn haben, müssen mit einem hinteren Unterfahrschutz ausgerüstet sein.“

Dies gilt gemäß § 32b (2) StVZO auch für den vorderen Unterfahrschutz.

Möglichkeit, den Unterfahrschutz austragen zu lassen

Allerdings schränkt vor allem der hintere Unterfahrschutz den Böschungswinkel und damit die Geländegängigkeit erheblich ein. Dies umso mehr, als die Wohnkoffer hinten meist ohnehin schon einen relativ hohen Überhang haben. Jedoch ist für Geländefahrzeuge ein seitlicher und hinterer UFS aufgrund des erheblich eingeschränkten Böschungswinkels eigentlich nicht mit dem Verwendungszweck vereinbar. In diesem Fall kann der Unterfahrschutz entfallen. Dafür ist extra der § 32b Abs. 3 Ziffer 5 StVZO vorgesehen, der wie folgt lautet:

„(3) Die Absätze 1 und 2 gelten nicht für […] Fahrzeuge, bei denen das Vorhandensein eines hinteren Unterfahrschutzes mit dem Verwendungszweck des Fahrzeugs unvereinbar ist.“

Auch der seitliche Unterfahrschutz kann dann gemäß § 32c Abs. 3 Ziffer 4 StVZO entfallen. Mit dem nicht vereinbaren Verwendungszweck sind amtlicherseits vor allem Geländefahrzeuge gemeint, für die klare Definitionen gelten. So ein Allrad-Wohnmobil ist gemäß Richtlinie 70/156/EWG Anh. II Nr. 4.2 ein Geländefahrzeug, sofern es die folgenden Anforderungen erfüllt (Anhang 2, S. 56 der Richtlinie 70).

4.2. Fahrzeuge der Klasse N1 mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 2 Tonnen sowie Fahrzeuge der Klassen N2 und M2 und der Klasse M3 mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 12 Tonnen gelten als Geländefahrzeuge, wenn alle Räder gleichzeitig angetrieben werden können, wobei der Antrieb einer Achse abschaltbar sein kann, oder wenn die drei folgenden Anforderungen erfüllt sind:
— Mindestens eine Vorderachse und mindestens eine Hinterachse sind so ausgelegt, dass sie gleichzeitig angetrieben werden können, wobei der Antrieb einer Achse abschaltbar sein kann,
— es ist mindestens eine Differenzialsperre oder mindestens eine Einrichtung vorhanden, die eine ähnliche Wirkung gewährleistet;
— als Einzelfahrzeug müssen sie eine Steigung von 25 % überwinden können, nachgewiesen durch Berechnung.

Keine Ausnahme von der Regel für meinen MB 1124 AF

Nun waren bei meinem Allrad LKW MB 1124 AF sämtliche Kriterien gemäß Nr. 4.2 erfüllt. Also habe ich meinen Prüfer auf dieser Grundlage um Austragung (bzw. besser Eintragung des Entfalls) des seitlichen und hinteren Unterfahrschutzes gemäß §§ 32b (3) 5 bzw. § 32c (3) 4 StVZO gebeten.

Letztlich war der Versuch aber erfolglos, den Unterfahrschutz austragen zu lassen. Mein Prüfer war von dieser Möglichkeit überhaupt nicht begeistert. Und da die Zeit bis zur Abnahme zu knapp war, musste ich wohl oder übel die enprechenden seitlichen und hinteren Unterfahrschutze nachrüsten.

Lieferanten für klappbare Unterfahrschutze (UFS)

Aufgrund der Ablehnung meines Prüfers musste ich mich kurz vor knapp auf die Suche nach einem UFS machen. 2015 gab es folgende Lieferanten für neue klappbare Unterfahrschutze am Allrad LKW, wobei auch die Detailzeichnungen immer interessant sind:

Suer WUF 105 K incl. geklemmtem Querrohr, mit Details, Preis 994 € brutto (nur über Händler)

Suer UFK 100 III für beliebige UFS-Profile mit Details

Ringfeder UFS-II zum Umstecken, Ausführungen für Mercedes, MAN, universal; Preis 827 € brutto

Pommier A20-03

Winkler, Bestell-Nr. 571 000 115 00: UFS hinten, nur Stahlrohr, 146 brutto
Bestell-Nr. 571 000 259 00: Satz Halter zum Anschweißen, 570 €
Bestell-Nr. 571 000 265 00: 6-Loch-Anschraubplatte, Satz für hinten, 104 €

Trotz der knappen Zeit habe ich kurzfristig einen gebrauchten, klappbaren Unterfahrschutz von einem Iveco bekommen.

Nachteile auch des klappbaren Unterfahrschutzes im Gelände

Zwar war mein Unterfahrschutz hinten klappbar, hat aber trotzdem den Böschungswinkel ganz erheblich eingeschränkt. Und ohne Unterfahrschutz hätte ich sogar die Rückleuchten noch höher gesetzt und damit die Geländegängigkeit des Allrad LKW‘s erheblich erhöht. So aber bin ich bei jeder Rampe mit dem Unterfahrschutz hinten im Dreck hängen geblieben und war entsprechend behindert. Insofern wäre es schon gut gewesen, sich um einen Prüfer zu bemühen, der die Vorschriften auch so anwendet, wie sie vorgesehen sind.

Auch eingeklappt stört der hintere Unterfahrschutz im Gelände erheblich

Auch eingeklappt stört der hintere Unterfahrschutz im Gelände erheblich

Unterfahrschutz austragen und Sicherheit

Prinzipiell ist es schon möglich, den hinteren Unterfahrschutz für Allrad-LKW‘s austragen zu lassen. Allerdings ist bei der Entscheidung natürlich zu berücksichtigen, dass der hintere Unterfahrschutz ein Sicherheitsfaktor im Straßenverkehr ist. Insofern ist ein klappbarer Unterfahrschutz am Allrad-LKW sicherlich ein guter Kompromiss.

Hier geht es weiter zum Offroad-Test des Expeditionsmobils.

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2 Antworten

  1. Tom sagt:

    Hallo Tom, vielen Dank für Deine hilfreichen Bericht über den Unterfahrschutz. Ich stehe nun vor der Zulassung meines 1222 AF. Mein Fahrgestellrahmen ist mit Oberkante 1225mm recht hoch, so das ich um die 550mm Bodenfreiheit einzuhalten keinen konventionellen also baugeprüften Unterfahrschutz hinten einsetzen kann.
    Seitlich sehe ich habt Ihr auch keine durchgehenden Seitenunterfahrschutz. Wie seiht Ihr bei der Zulassung vorgegangen?
    Waäre schön von Dir zu hören.
    Gruß
    Thomas

    • Tom sagt:

      Doch, der seitliche Unterfahrschutz geht durch. Er wird nur ergänzt durch Anbauteile wie Tanks und Einstiegsleitern für die hinteren Dokatüren. Und hinter der Hinterachse ist natürlich auch kein seitlicher Unterfahrschutz. Wenn du also alles mit Tanks und Staukästen zumachst, braucht es keinen separaten Unterfahrschutz.

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